Follow Us

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Letzte Aktualisierung: 25.01.2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Bungalows zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Bungalows sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch den Gastgeber zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Reservierung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch den Gastgeber ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Gastgeber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind der Gastgeberund der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag.

(3) Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Bungalows bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Bungalowüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die örtliche Tourismusabgabe an die griechische Behörde wird mit € 1.50 pro Person und Nacht separat abgerechnet.

(4) Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Bungalows, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.

(5) Rechnungen des Gastgebers, auch ohne Fälligkeitsdatum, sind sofort netto bei Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gastgeber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gastgebers (No-Show)

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Unsere Stornierungsbedingungen im Detail:

  • Rückerstattung bei Stornierung einer direktbuchung bis zu 7 Tagen vor Ankunft:
    50% des Gesamtbetrags der Buchung.

  • Rückerstattung bei Stornierung einer Buchung durch Plattformen bis zu 14 Tagen vor Ankunft:
    50% des Gesamtbetrags der Buchung.

  • Rückerstattung von 14 bis 1 Tag vor der Ankunft:
    keine Erstattung möglich.

(2) Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt des Gastgebers

(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Bungalows unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bungalows in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Bungalows.

(2) Gebuchte Bungalows stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Bungalows dem Gastgeber spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung des Bungalows die vertragsüberschreitende Nutzung in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung des Gastgebers

(1) Der Gastgeberhaftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruhen. 

Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers oder der Bungalows auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Ausweispapiere und Dokumente, sowie Wertgegenstände bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2.500 im Bungalow-Safe aufbewahrt werden.

Der Gastgeber empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Gastgeber Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Gastgebers gilt der vorstehende Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

§ 8 Besondere Bestimmungen

(1) Das Mitbringen von Haustieren ins Bungalow ist nicht gestattet.

(5) Das Mitbringen und Verzehren von Speisen oder Getränken, die außerhalb des Bungalows zubereitet oder gekauft wurden, ist gestattet. Der Gastgeber übernimmt jedoch keine Haftung für Hygiene, Ungezieferbefall, gesundheitliche Schäden und andere Folgen des Konsums und der Aufbewahrung mitgebrachter Speisen und Getränke. 

(6) Check-in ist ab 15.00h (andere Zeiten nach Absprache)

(7) Check-out ist bis 11.00h (andere Zeiten nach Absprache)

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers.

(4) Es gilt griechisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften am Sitz des Gastgebers.